Diese Grabform wird zentral gepflegt. Angehörige haben keinen eigenen Pflegeaufwand, aber einen festen Ort der Erinnerung.
Die Erdbestattungsgräber werden nicht gekennzeichnet. Auf den Rasengräbern wird eine durchgehende Rasenfläche angelegt, die von der Stadt unterhalten wird. Die Grabflächen sind in naturbelassener Form zu erhalten. Anpflanzungen und Grabschmuck sind nicht zulässig. Schnittblumen, Pflanzen, Schalen, Vasen oder Gedenkzeichen können an der dafür vorgesehenen, zentralen Ablagestelle abgelegt oder abgestellt werden. Auf Wunsch kann eine Namenskennzeichnung an zentraler Stelle erfolgen. Die Gestaltung hierfür legt die Stadt für das jeweilige Gräberfeld fest.
Bei den Urnengräbern erfolgt die Beisetzung ebenfalls in einem Rasenfeld. Das Grab kann mit einer flachen Grabplatte versehen werden, die der Rasenhöhe entspricht. Die Rasenpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung, daher entfallen die Grabpflegekosten.